Es ist uns heute eine Freude Ihnen mitteilen zu dürfen,, dass es zu einer Einigung zwischen der Gewerkschaft “ SaT “ ( Schlafen am Tage), und der Arbeitgeberseite gekommen ist.
Das Ergebnis:
Die 1 Stunde Schlaf, welche den Menschen in der Nacht vom 30.03.24 zum 31.03.24 geraubt wurde , kann jetzt am Tage während der Arbeit nachgeholt werden.
Ab sofort können Arbeitnehmer welche nachweisen können, dass Sie betroffen sind, sich eine „Schlafkarte für 1 Stunde“ austellen lassen. Diese ist 12 Monate gültig.
Der Vorsitzende der Gewerkschaft „Schlafen am Tage“ Herr Schöneberg äußerte sich zufrieden mit dem Ergebnis.
Zitat:“ Es wurde viel geredet, geschlafen,-verhandelt und verschlafen, aber am Ende ging es schließlich um jede einzelne Minute“, so der Vorsitzende der Gewerkschaft.
Betroffene welche sich am Arbeitsplatz für unabkömmlich halten, können sich vom Arzt eine Arbeitsfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen.
Damit diese Personen aber nicht leer ausgehen, so wie die vielen Menschen, denen zwar die Stunde Schlaf genommen wurde, Sie aber tagsüber keiner Tätigkeit nachgehen, wurde auch für sie ein Ausgleich mit der Gewerkschaft „SaT “ und der Bundesregierung erzielt.,
Zum Ausgleich bekommen alle diese Personen 3 Cannabispflanzen kostenlos frei Haus.
Für alle Menschen, die es nicht abwarten können Ihre Stunde am Tag nachzuholen, hat Das Schlafhaus, als inoffizielle Ausgabeselle für Schlafkarten, heute am Ostermontag zwischen 10.10 Uhr und 18.00 Uhr geöffnet.
Die Arbeitgeberseite hat Ihrerseits schon jetzt mit Warnstreiks im Herbst gedroht, wenn die Uhr wieder zurückgestellt wird.
Für den Vorsitzenden war es noch wichtig zu betonen, das „Die Schlafkarte für 1 Stunde“ jederzeit am Arbeitsplatz ohne bürokratische Hürden, unangekündigt genommen werden kann.
Frei nach dem Motto so Schöneberg „Nicht lange schnacken,. Kopp in Nacken“.